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Sperrsituation - wie sieht es bei Ihnen aus?


Typischer Ablauf  in 8 oder 9 Schritten

 

Achtung: so wie nachfolgend geschildert, muss es in Ihrem Fall nicht sein! Auch Versorger machen Fehler, besonders, wenn sie zu gierig sind. Sie selbst könnten an mehreren Stellen eingreifen und sich Energielieferungen ohne Unterbrechung sichern. Vermeiden Sie aber, dafür zu teuer zu bezahlen.

1. 
Der Gaslieferant stellt fest, dass ihm noch Geld aus dem Vertrag mit seinem Kunden fehlt. Der Kunde erhält eine Mahnung.

2. 
Die Mahnung kann sich wiederholen. Manchmal ruft auch eine Inkasso-Firma an.

3. 
Wenn mehr als hundert Euro gefordert werden, wird eine Sperre angedroht. Bei Nichtzahlung würden die Energielieferungen vier Wochen nach Erhalt des Briefes eingestellt und der Anschluss unterbrochen. Die Drohung ist manchmal textlich versteckt, wenn der Versorger darauf aus ist, seine Kunden zu überrumpeln.

4.
Der Betroffene hat jetzt mehrere Optionen: Entweder glaubt er, dass tatsächlich Zahlungen offen sind und er überweist den Betrag. Oder er stellt fest, dass aus seiner Sicht die Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt sind und weitere oder höhere Ansprüche nicht bestehen. In beiden Fällen kann er den Lieferanten darüber informieren und darauf drängen, dass die Sperrdrohung zurückgenommen wird. Bei telefonischer Klärung sollte die Rücknahme der Drohung dem Lieferanten jedenfalls schriftlich bestätigt werden.

5.
Sollte Schritt 4 erfolglos geblieben bzw. gar nicht erst unternommen worden sein, verschickt der Gasversorger nach ca. dreieinhalb Wochen einen weiteren Brief, in welchem die Sperre nochmals angekündigt wird zu einem bestimmten Datum, meist drei Arbeitstage später. Oft wird der Kunde hier aufgefordert, sich zu einer bestimmten Zeit zu Sperrzwecken bereit zu halten und den Zugang zum Stromzähler zu ermölichen. Oft wird für den Fall, dass dies verweigert wird, die Anleitung eines Gerichtsverfahrens angedroht.

6.
Beim angekündigten Termin hat der Kunde die Möglichkeit, den Zutritts in sein Haus oder zu den Gasanlagen durch ein Hausverbot zu verhindern.  Regelmäßig  muss er dann mit enem gerichtlichen Eilverfahren rechnen, in welchem dem Gaslieferanten erlaubt wird, den Anschluss mithilfe eines Gerichts- vollziehers zu sperren. Gerichtsvollzieher handeln effizient und bringen zu solchen Terminen  vorsichts-halber auch schon einmal einen Schlüsseldienst oder eine Polizeibegleitung mit, um den (erwarteten) Widerstand des Gaskunden zu brechen. Die gesamten Verfahrenskosten einschließlich Zwangsvoll-streckung trägt der Kunde zusätzlich zu den offenen Posten aus der Gasrechnung und den Kosten für die Sperre und des Wiederanschlusses. Immerhin könnte dadurch etwas – allerdings teuer bezahlte - Zeit gewonnen werden.

7.
Sobald dem Gaslieferanten bzw. dem Sperrpersonal der Zugang ermöglicht wird, wird die Sperre auch unmittelbar durchgeführt – d. h. das Gas ist sofort weg. Eine Wohnung ohne Gas bedeutet:  ab sofort keine Heizung im Winter und in den Übergangszeiten, gegebenenfalls auch kein warmes Wasser, wenn die Zubereitung über die Therme oder den Boiler läuft, evtl.  keine Kochstelle mehr für warme Mahlzeiten und Getränke. Die Wohnung ist massiv entwertet, die üblichen Lebensabläufe gibt es nicht mehr.

Die ursprüngliche Rechnung ist jetzt auch viel höher – hinzugekommen sind die Kosten für  die Sperre und den Wiederanschluss. Häufig sind die materiellen und immateriellen Schäden an dieser Stelle weitaus höher als der Geldbetrag, den der Gaslieferant fordert.

8.
Nach der Sperre wartet der Gaslieferant weiter darauf, dass Geld bezahlt wird. Er spekuliert darauf, dass der Energieentzug den Kunden schließlich zur Zahlung zwingt. Der Kunde muß sich spätestens zu diesem Zeitpunkt drei Fragen beantworten: hat er bisher richtig gehandelt, wie soll die Gasversorgung seiner Wohnung in Zukunft gestaltet werden und wo gibt es Gaslieferanten, die sich verbraucherfreundlicher und rücksichtsvoller verhalten.

9.
Um die Wirkungen der Erpressungssituation solange wie möglich "genießen" zu können, zeigt Ihr bisheriger Versorger Sie spätestens jetzt bei der Schufa an und behauptet dort, Sie hätten bestehende Zahlungspflichten verletzt.

Diese "Information" schränkt Ihre Bonität ein und wird weitergegeben. Der Status als schlechter Zahler wird andere Gasanbieter effektiv daran hindern, mit Ihnen einen neuen Vertrag zu schließen ...

Blicken Sie noch durch?

 

 

 

 

 

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