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Erste Hilfe

 

Was Sie selbst tun können: Überprüfen Sie anhand der nachfolgenden Punkte, in welchem Stadium des Sperrlaufs Sie sich befinden. Hier werden nur Handlungsmöglichkeiten aufgezählt - unabhängig davon, ob die Umsetzung in Ihrem Fall sinnvoll ist! Es kann durchaus sein, dass Sie mit einer möglichen, aber unsinnigen Aktion dem Energieversorger zuarbeiten und sich selbst sinnvolle Handlungsmöglichkeiten verbauen. Auch kann es unnötig teuer werden.

Also: erst überlegen, dann handeln! Unterscheiden Sie folgende Situationen und Optionen:

 

 

 

I. Sperrandrohung erhalten

 

Sie haben jetzt noch vier Wochen Zeit. Sie können z. B.  

  • die Forderung überprüfen und ggf. bestreiten
  • die Forderung bezahlen
  • dafür einen Kredit bei einer Bank oder bei Bekannten aufnehmen
  • das Jobcenter bzw. den Sozialhilfeträger einschalten zur Übernahme der Energieschulden bzw. wegen eines Darlehns dafür
  • dem Versorger Ratenzahlungen anbieten (und sich dann daran halten)
  • die Installation eines Prepaid-Gerätes (Münzzähler) beantragen für zukünftige Energielieferungen
  • sich Rat einholen, etwa beim örtlichen Mieterverein, bei der Verbraucherzentrale, bei Erwerbslosen-Initiativen, beim Bund der Energieverbraucher e.V. 
  • einen energierechtlich erfahrenen (!) Rechtsanwalt mit der Abwehr der Sperre beauftragen. 

Nicht alle diese Möglichkeiten sind sinnvoll. Manche sind auch teuer und wirkungslos. Wenn Sie schon Geld in die Hand nehmen wollen, sollten Sie sich vorher entschieden haben, ob Sie in die Vergangenheit oder in die Zukunft investieren wollen ...

 


II.  Sperrankündigung

Jetzt bleiben Ihnen nur noch drei (Arbeits-)Tage, um zu handeln. Die meisten Möglichkeiten der letzten vier Wochen greifen nun nicht mehr zum Sperrtermin, können aber gleichwohl hilfreich sein, um die Aufhebung der Sperre zu betreiben. Was jetzt noch möglich ist:

Sie können ein Hausverbot verhängen, am besten schriftlich gegenüber dem Energieversorger oder gegenüber dem Netzbetreiber. Wenn Sie erst jetzt agieren oder reagieren wollen, werden Sie feststellen, dass Sie die verantwortlichen Entscheider oder die ausführenden Personen nicht mehr vor dem Sperrtermin erreichen: Der Versorger wird mit allen Mitteln versuchen, Sie und Ihr Anliegen "abzuwimmeln". Ihm ist daran gelegen,  bei Ihnen die Sperre durchzuführen, um die erwünschten Zwangswirkungen bei Ihnen eintreten zu lassen. Bei Ihren jetzigen Abwehrhandlungen müssen Sie sich darauf gefasst machen, dass die Sperre so bald wie möglich zwischenzeitlich eintritt und es eigentlich darum geht, die eintretende Sperre wieder aufzuheben.

 


III. Sperrkassierer steht vor der Tür  

Stellen Sie unbedingt die Personalien der Personen fest, die in Ihr Haus oder zu Ihrer Hausübergabestation wollen. Klären Sie, ob die Techniker ausdrücklich zum Zweck der Sperre von Gas gekommen sind. Überprüfen Sie Ausweise oder Mitarbeiter und notieren Sie die Namen.  Sodann verbieten Sie den Technikern ausdrücklich das Betreten und den Aufenthalt im Haus sowie jegliche Manipulation an der Hausübergabestation oder den Zählern. Ziehen Sie am besten Zeugen hinzu. Sollte sich der Sperrkassierer weigern, das Haus oder das Grundstück zu verlassen, sollten Sie sofort die Polizei zur Hilfe rufen und zwar wegen Hausfriedensbruchs des Sperrkassierers. Die Polizei wird Ihnen helfen, Ihr Hausrecht durchzusetzen.

 

IV. Nach der Sperre

Jetzt ist eingetreten, was angekündigt wurde: Das Gas ist weg. Je nachdem, was Sie erwartet haben, ist die jetzige Situation besser oder schlechter als erwartet. Unabhängig davon sollten alle Ihre Handlungen nunmehr darauf gerichtet sein, erneut Gaslieferungen zu erhalten. Der Gasversorger, der die Sperre veranlasst hat, wird sie nicht aufheben, solange er nicht die rückständigen Forderungen zzgl. der Kosten für die Ausbringung und Aufhebung der Sperre vollständig vereinnahmt hat. Was Sie jetzt dazu tun können:

Im Prinzip alles, was in den vorangegangenen Punkten - erstens bis drittens - aufgezählt wurde, mit der Ausnahme, dass ein verhängtes Hausverbot jedenfalls schriftlich zurückgenommen werden sollte, um zu gewährleisten, dass der Wiederanschluss nicht an einem bestehenden Hausverbot scheitert.


V. Sonderfälle

In bestimmten Fällen erweist sich eine Gassperre als unverhältnismäßig brutale Maßnahme des Versorgers. Die Gasversorgung muss aufrecht erhalten werden etwa im Winter bei alleinerziehenden Müttern mit kleinen Kindern oder bei Schwerkranken, die auf eine beheizte Wohnung angewiesen sind. In solchen Fällen verbietet sogar das Gesetz den Entzug von Wärme. Eine Gassperre wäre auch dann übertrieben, wenn der betroffene Kunde gegenüber dem Versorger glaubhaft machen kann, dass die Forderungen später ausgeglichen werden, etwa weil das Jobcenter noch Zahlungen zurückhält oder ein Darlehen erst in wenigen Tagen ausgezahlt wird. Denkbar ist auch der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter - dieser wird sich allerdings bedeckt halten mir irgendwelchen Angeboten, wenn er erfährt, dass auf dem Gasanschluss eine Sperre wegen Zahlungsrückständen liegt.


VI. Ganz allgemein

lässt sich sagen, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung nur sinnvoll ist, wenn Sie zukünftig mehr als nur eine Monatsrechnung bezahlen können. Bringen Sie dieses Thema bitte unbedingt auch zur Sprache, etwa wenn Sie mit einem Schuldenberater sprechen. Sollten Sie auf eigene Faust eine gerichtliche Auseinandersetzung herbeiführen oder durchstehen wollen, verwechseln Sie die Richter bitte nicht mit Sozialarbeitern. Sie können vom Gericht nicht einmal die kleinsten Tipps zur Darstellung oder zur Verbesserung Ihrer Rechtslage erwarten. Sollten Sie eine Klärung der Versorgeransprüche auf dem Rechtsweg suchen, bedenken Sie bitte, dass auf der Gegenseite Profis handeln mit hundertfachen "positiven" Erfahrungen aus Sperrläufen und ggf. Gerichtsverfahren. Die Richter lassen sich häufig von den dicken Schriftsätzen und weitläufigen Ausführung der Prozessvertreter der Energiewirtschaft beeindrucken - auch dort fehlen häufig Erfahrungen und die erforderliche Sachkenntnis, um die tatsächliche Rechtslage zu erkennen und zutreffend zu bewerten. Es fehlt jedenfalls an geeigneten neutralen Fachbüchern und Fortbildungen. Beachten Sie bitte immer, dass die Inanspruchnahme der Leistungen Dritter Geld kostet und dass Sie (derzeit) nichts zu verschenken haben. Richten Sie insgesamt Ihr Denken und Ihre Handlungen auf die Sicherung der Energieversorgung und nicht auf die Frage, wer an Ihrer jetzigen Situation die "Schuld" trägt.

 

VII. Notfallpaket

Sorgen Sie vor! Überlegen Sie, was bei einer Gassperre nicht mehr funktioniert:

  • jedenfalls die Heizung, vielleicht auch Warmwasser, vielleicht auch die Kochstelle.

  • vielleicht gibt es bei Ihnen auch Besonderheiten.

Besorgen Sie sich eine passende Ausrüstung, um die notwendige Wärmefunktionen Ihres Haushalts aufrecht zu erhalten. In Betracht kommen gasbetriebene Heizstrahler, elektrisch bestriebene Heizstrahler, Gaskocher ... Achtung! Sorgen Sie stets für ausreichende Lüftung bei der Verwendung von Gas in Ihrer Wohnung! Überprüfen Sie ggf. auch den Mietvertrag, ob hier Ausschlüsse bestehen! Denken Sie daran, dass die Wärmeerzeugung mti Strom (Heizlüfter, Radiatoren ...) furchtbar teuer ist (Kostenfalle!)


Kontakt und Erste Hilfe 

Sie wollen die Gasversorgung Ihrer Wohnung sichern oder zurückerlangen und brauchen dazu eine effiziente Unterstützung? Sie fühlen sich dem Versorger ausgeliefert und erpresst? Sie wollen überteuerte Gasrechnungen, Sperrsituationen und Abzocke auf Dauer vermeiden? Sie wissen (noch) nicht was Sie tun sollen? Dann rufen Sie umgehend an unter der Telefonnummer 05242-404980 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@gassperre-hilfe.de. Die räumliche Distanz zwischen Ihnen zu Ihrem Versorger spielt keine Rolle. Die Chefs von Sperrkassierern sind auch weitab vom Geschehen vor Ort.


Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonverbindung
  • Name des Gasversorgers, Zählernummer, Zählerstand
  • letzte Jahresrechnung mit Datum,  Gasverbrauch, Zahlungsbetrag
  • sämtliche Mahnungen und Sperrdrohungen, Inkassoschreiben  
  • Telefonate mit Versorger oder anderen „Helfern“ (Datum, Inhalt, Ergebnis)

 

 

 

 

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